Erfahrungsbericht von Sebastian zu:
kaufland.de

Elektronik u. Technik Elektro-Handel Bewertungsprofil kaufland.de

Angebot und Auswahl
Qualität der Ware
Preis- /Leistungsverhältnis
Kundenbetreuung / Service
Zahlungsmöglichkeiten
Verpackung und Versand
Bedienung und Gestaltung

SCHLECHT

2.29 / 5

Nie wieder

schrieb am 10.09.2009: "Für Verkäufer absolut indiskutabel. Verkäufer werden gesperrt und das Guthaben zahlen Sie nicht aus. Somit missbrauchen Sie Ihren Part als Treuhänder. Sie begehen eine ungerechtfertigte Bereicherung. Habe von einer Sammelklage gehört.
Steckt wohl Methode hinter.

Und die Aussagen warum man gesperrt wird ist auch recht fragwürdig(wenn man überhaupt Antwort bekommt).
Auch die AGB's werden von Hitmeister selber nicht eingehalten.


Beispiel: 4. Pflichten von Verkäufern :4.5 Der Verkäufer ist verpflichtet, nur solche Artikel anzubieten, die sich bereits in seinem Besitz befinden und die er unverzüglich nach Vertragsschluss an den Käufer übersenden kann.
(Hitmeister hat extra einen Stornobutton wobei HITMEISTER dann noch die Verkaufsprovsion trotzdem einsteckt)

Beispiel: 3. Allgemeine Pflichten des Teilnehmers:3.1 Der Anbieter kann nur im begrenzten Umfang die Identität der Teilnehmer überprüfen. Jeder Teilnehmer ist daher selbst verpflichtet, sich über die Identität seines jeweiligen Vertragspartners zu vergewissern.
(Laut TÜV gehört das zum Zertifikat, weil er ja so sicher sein soll)

Beispiel: 4.10 Der Versand von Artikeln, die nur an volljährige Personen veräußert werden dürfen, hat durch den Verkäufer per Versandvariante "Einschreiben eigenhändig" oder eine andere Versandvariante, die sicherstellt, das Minderjährige keinen Zugang zur Sendung erhalten können
(Laut Jugendschutz darf NUR einschreiben eigenhändig versendet werden, somit ist das eine Aufforderung zur Straftat)

Und so geht es munter weiter, auch besteht kein Kaufvertrag zwischen Hitmeister und dem Verkäufer, sondern zwischen dem Verkäufer und Käufer.HITMEISTER hat gar kein Recht die Gelder einzubehalten.
Des weiteren muss Hitmeister den Nutzungsvertrag SCHRIFTLICH kündigen.
14.7 Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigungen per E-Mail wahren die Schriftform.

Dieses wurde aber von den Verkäufern der Sammelklage bestätigt das KEINER eine Kündigung erhalten hat.
Es soll auch schon beim Verbraucherschutz und Landesmedienanstalt gemeldet worden sein.Auch das TÜV Zertifikat soll laut Landesmedienanstalt überprüft werden da der Jugendschutz ganz einfach umgangen werden kann laut Zeitschrift 'ct!!!

Also, alles im allen denke ich mal das das dieser MArktplatz für Käufer gar nicht schlecht ist, aber für Verkäufer keines Falls.
Zu viel Verlustrisiko.
Auch die Verkaufsgebührern sind extrem hoch und die Versandkosten werden von Hitmeister vorgeschrieben. Dort bekommt ein Verkäufer 4,90 für einen FSK18 Verkauf, der aber laut Gesetz nur als einschreiben Eigenhändig versendet werden darf. Das bietet nur DHL an zu 5,30. Also macht man da schon minus und da ist die Verpackung noch nicht mal eingerechnet. Und je mehr ein Kunde kauft umso mehr minus bei den Versandkosten.
"

Fazit: Für Verkäufer nicht zu empfehlen