Umsetzung der Informationspflicht bei Bewertungen

SHOPVOTE ist Dienstleister für das Einholen und Erfassen von Bewertungen. Die hier bereitgestellten Informationen beschreiben, wie ein Unternehmen, das Bewertungen über SHOPVOTE sammelt und zugänglich macht, seine Informationspflichten gem. §5b Abs. 3 UWG erfüllen kann. Zusätzlich erfahren Sie hier, wie Bewertungen bei SHOPVOTE zustande kommen und wie Bewertungen verifiziert werden.

Als verifizierte Bewertung wird eine Bewertung verstanden, bei der sichergestellt ist, dass ihr ein tatsächlicher Kaufvorgang zu Grunde liegt.

Welche Maßnahmen ergreift SHOPVOTE zur Verifizierung von Kundenbewertungen?

SHOPVOTE setzt automatisierte und manuelle Maßnahmen ein, um die Echtheit von Bewertungen sicherzustellen. Alle Bewertungen durchlaufen zunächst automatische, technische Maßnahmen und Prüfungen, über die verschiedene Parameter der Bewertung validiert werden. Zudem ist es möglich, dass Bewertungen in einem weiteren Schritt auch manuell von SHOPVOTE-Mitarbeitern geprüft werden. Insbesondere trifft das zu, wenn unsere automatischen Maßnahmen bei einer Bewertung Merkmale feststellen, die Hinweise auf eine missbräuchliche Benutzung des Bewertungssystems geben. Wird eine Bewertung manuell geprüft, wird sie nicht sofort im Bewertungssystem sichtbar. Die manuelle Prüfung wird in der Regel innerhalb von 48 Stunden abgeschlossen und die Bewertung sichtbar. SHOPVOTE prüft zudem stichprobenweise und bei bestimmten Merkmalen einer Bewertung das Vorhandensein eines Kaufvorgangs durch Anforderung eines Kaufbelegs.

Unternehmen haben keine Möglichkeit, die Bewertungsabgabe und die Verarbeitung der Bewertung zu beeinflussen. Alle Bewertungen, unabhängig davon, ob sie positiv, neutral oder negativ sind, werden veröffentlicht, sofern sie nicht gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen.

Bei SHOPVOTE werden insgesamt vier Arten von Bewertungen gesammelt und angezeigt:

  • Eigeninitiative Bewertungen, die ohne Bewertungseinladung auf eigene Motivation vom Bewertenden verfasst werden
  • Bewertungen, die auf eine manuelle Bewertungseinladung des bewerteten Unternehmens vom Bewertenden abgegeben werden
  • Bewertungen, die auf eine automatische Bewertungseinladung des bewerteten Unternehmens vom Bewertenden abgegeben werden
  • Bewertungen aus externen Bewertungsquellen, die durch einen Import von externen Bewertungsdatensätzen in SHOPVOTE angezeigt werden

Erfüllung der Informationspflichten durch SHOPVOTE:

Für Bewertungen innerhalb des Bewertungsportals: SHOPVOTE kennzeichnet Bewertungen (Kunden- und Produktbewertungen), die über die automatische Bewertungseinladung von SHOPVOTE abgegeben wurden und bei denen somit aus technischer Sicht nachweislich ein Kaufvorgang zugrunde liegt, deutlich und transparent mit der Beschriftung “Verifizierter Kaufvorgang” in Verbindung mit einem Symbol. Die Darstellung auf den Seiten von SHOPVOTE erfolgt somit wie folgt:


Beispiel einer verifizierten Kundenbewertung innerhalb von SHOPVOTE


Beispiel einer verifizierten Kundenbewertung innerhalb von SHOPVOTE

Gleichzeitig stellt SHOPVOTE in jedem SHOPVOTE-Bewertungsprofil oberhalb der Bewertungsanzeige die notwendigen weiteren gesetzlichen Informationen zur Echtheit von Kundenbewertungen über ein Info-Banner mit weiterführendem Link auf die SHOPVOTE-Informationsseite „Informationen über Maßnahmen zur Verifizierung von Bewertungen“ bereit:

Hinweise zur Verifizierung von Bewertungen: Bewertungen, bei denen technisch durch SHOPVOTE sichergestellt wurde, dass ihnen ein tatsächlicher Kaufvorgang zugrunde liegt oder bei denen ein Kaufbeleg nachgewiesen wurde, erhalten den Hinweis: Verifizierter Kaufvorgang. Lesen Sie hier mehr: Zur Echtheit von Kundenbewertungen auf SHOPVOTE und über Maßnahmen der Missbrauchs- und Täuschungsprävention.

Erfüllung der Informationspflichten durch Unternehmen:

Unternehmen, die Kunden- oder Produktbewertungen von SHOPVOTE über Bewertungsgrafiken, Widgets, Plugins oder technische Schnittstellen (API) auf ihren Webseiten zugänglich machen, müssen die entsprechenden Informationspflichten erfüllen. In Zusammenarbeit mit der IT-Recht Kanzlei stellen wir Unternehmen die dazu nötigen Informationen zur Verfügung und bieten entsprechende Mustertexte an.

A. Wann muss ich selbst die Informationen auf meiner Webseite bereithalten?

Wenn Sie Kunden- oder Produktbewertungen von SHOPVOTE über Bewertungsgrafiken, Widgets, Plugins oder technische Schnittstellen (API) auf Ihren Webseiten selbst unmittelbar darstellen.

B. Sonderfall: Für Bewertungsdarstellung über Bewertungswidgets "AllVotes-Grafik I + II" und "VoteBadge II + III"

SHOPVOTE stellt im Rahmen der Bewertungsdarstellung, die ein Unternehmen über die Grafiken "AllVotes-Grafik I + II" oder "VoteBadge II + III" in die Webseite des Unternehmens eingebunden wurden, innerhalb dieser Grafiken einen Informationslink zur Verfügung, der auf die Informationsseite "Informationen über Maßnahmen zur Verifizierung von Bewertungen" direkt verlinkt. Dieser Link wird automatisch durch SHOPVOTE in die Grafiken "AllVotes-Grafik I + II" und "VoteBadge II + III" eingefügt. Die Darstellung erfolgt wie im folgenden Beispiel:

Sollte die jeweilige Grafik in Ihrem Shop noch nicht wie abgebildet dargestellt werden, laden Sie Ihre Seite ohne den Browser-Cache neu oder öffnen Sie sie in einem "Inkognitofenster". Neue Besucher sehen immer die aktuelle Version der Grafik.


Beispiele der Darstellungen in AllVotes-Grafik I od. II oder VoteBadge II + III

C. Wie kann ich meine Informationspflicht erfüllen, wenn ich SHOPVOTE einsetze?

Schritt 1: Information im Zusammenhang mit der Bewertungsanzeige

Wenn Sie Kunden- oder Produktbewertungen von SHOPVOTE über Bewertungsgrafiken, Widgets, Plugins oder technische Schnittstellen (API) in der Webseite darstellen, fügen Sie den folgenden Mustertext im direkten Sichtzusammenhang mit der Bewertungsanzeige ein:

"Unser Unternehmen sammelt über den unabhängigen Dienstleister SHOPVOTE Bewertungen. SHOPVOTE setzt automatische und manuelle Maßnahmen ein, um Bewertungen zu verifizieren. Informationen zur Echtheit von Kundenbewertungen auf SHOPVOTE finden Sie hier."

Kopieren Sie den folgenden Text, um ihn in Ihrer Webseite (inkl. Verlinkung) einzufügen:

Schritt 2: Eigene Info-Unterseite auf Ihrer Internetpräsenz

Zusätzlich empfehlen wir die Einrichtung einer eigenen Unterseite auf Ihrem Internetauftritt, auf welchem Sie SHOPVOTE-Bewertungen darstellen. Halten Sie diese Unterseite bitte über eine allgemein zugängliche Verlinkung (z.B. im Seitenmenü oder im Footer) abrufbar. Bitte

  • benennen Sie die Unterseite zu „Informationen zur Echtheit von Kundenbewertungen“ und
  • richten Sie dafür einen eigenen Menüpunkt in Ihrem Seitenmenü oder dem Footer ein und legen Sie dort den folgenden Text ab:

Information zur Echtheit von Kundenbewertungen

Unser Unternehmen sammelt über den unabhängigen Dienstleister SHOPVOTE Bewertungen. SHOPVOTE setzt automatische und manuelle Maßnahmen ein, um Bewertungen zu verifizieren. Informationen zur Echtheit von Kundenbewertungen auf SHOPVOTE finden Sie hier.

Kopieren Sie dazu den folgenden Text, um ihn in Ihrer Webseite (inkl. Verlinkung) einzufügen:

Beachten Sie, dass die Mustertexte und die Verlinkungen unserer Umsetzungsanleitung nur Gültigkeit für Bewertungen haben, die über SHOPVOTE gesammelt wurden. Sofern Sie innerhalb Ihres Shops eigene Kundenbewertungen sammeln, müssen Sie hierfür separat erklären, wie Sie die Echtheit der Bewertungen sicherstellen.